Vierte Erhebungsrunde 2021-2023

Alle Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bzw. deren Fachabteilungen, die am QS-Reha®-Verfahren teilnehmen, wurden Anfang des Jahres 2021 durch die unabhängige Auswertungsstelle angeschrieben, um die Datenerhebung vorzubereiten.

In Schulungen wurden die verantwortlichen Koordinatorinnen und Koordinatoren der teilnehmenden Einrichtungen auf die Umsetzung des Verfahrens vorbereitet und mit inhaltlichen Neuerungen vertraut gemacht.

Die Datenerhebungen für die Strukturqualität wurde 2021 durchgeführt. Die Ergebnisberichte für die Strukturqualität (Teil I) wurde den Einrichtungen zur Verfügung gestellt.

Die Datenerhebungen für die Ergebnisqualität und Patientenzufriedenheit erfolgten von August 2021 bis Oktober 2022. Die Ergebnisberichte Teil II für die Qualitätsdimensionen Prozessqualität, Ergebnisqualität und Patientenzufriedenheit wurden 2023 versandt.

Neuerungen in der Erhebungsrunde 2021-2023

Für den 4. Zyklus des QS-Reha®-Verfahrens sind vom Gemeinsamen Ausschuss der Vertragspartnern des QS-Reha®-Verfahrens einige Änderungen beschlossen worden:

In der seit 2019 eingesetzten AG Neurologie beraten praktisch tätige Experten aus den stationären neurologischen Rehabilitationseinrichtungen gemeinsam mit Vertretern der Leistungserbringerverbände und Krankenkassen darüber, wie die Datenerhebung und die Berechnungsgrundlagen in der Neurologie verbessert werden können, um plausiblere Ergebnisse bezüglich der Ergebnisqualität, insbesondere der Effektstärken von Behandlungen, zu erreichen.

Dazu ist vom GKV-Spitzenverband auch eine Sonderauswertung Neurologie sowie ein Gutachten zu geeigneten Erhebungsinstrumenten zur Messung der Ergebnisqualität unter Einbeziehung der Patientenzufriedenheit in Auftrag gegeben worden. Die Ergebnisse sind in die Beratungen der AG Neurologie eingeflossen. Fazit war, dass die bisher verwendete Kombination des IRES-24 mit 10 neurologischen Symptomen für die Messung der Ergebnisqualität angepasst werden sollte. Ein Ersatz durch validierte, deutschsprachige Instrumente, die den Rehabilitationsstrukturen in Deutschland Rechnung tragen, konnte nicht so kurzfristig realisiert werden. Allerdings wurde als Anpassung für den 4. Zyklus des QS-Reha®-Verfahrens vom Gemeinsamen Ausschuss nach 137d SGB V folgendes beschlossen:

  • Im Behandlerbogen des QS-Reha®-Verfahrens werden die Assessments „Barthel-Index (BI) einschließlich des „erweiterten Barthel-Index“ (EBI) sowie die „Funktionale Selbständigkeitsmessung (FIM)“ zum Beginn und Ende der Rehabilitation durch das „Singer-Assessment“ ersetzt. Die Deltawerte der Messungen zum Beginn und zum Ende der Rehabilitation sollen in die Ergebnisberichte Teil II des QS-Reha®-Verfahren aufgenommen werden.
  • Die 10 neurologiespezifischen Symptome, die unter der Frage „Wie stark leiden Sie unter folgenden Beeinträchtigungen?“ aufgezeigt werden, sollen einer neuen Auswertungslogik folgen. Die Symptome, die von der Rehabilitandin/dem Rehabilitanden im Patientenfragebogen zum Beginn der Rehabilitation mit „gar nicht“ angekreuzt wurden, sollen nicht mehr in die Auswertungen einbezogen werden. Somit wird die Beschwerdefreiheit berücksichtigt, die bisher ggf. zu einer „Verwässerung“ der Effektstärken geführt hat.

In der AG Neurologie besteht Einvernehmen, dass längerfristig weitere Instrumente geprüft werden sollen, um im QS-Reha®-Verfahren den Rehabilitationserfolg bei so heterogenen Krankheitsbildern wie in der Neurologie bestmöglich abzubilden. Dazu werden voraussichtlich für den 5. Zyklus unterschiedliche Optionen beraten.

Auch das Methodenhandbuch des QS-Reha®-Verfahrens wurde überarbeitet. Für den Zyklus 2018-2020 ist noch das Methodenhandbuch (Stand 21.09.2017) maßgeblich. Ab dem 01.01.2021 gilt dann das aktualisierte Methodenhandbuch (Stand 29.09.2022) (PDF, 4,4 MB). Die wesentlichen Änderungen betreffen:

  • Die Methodik für ambulante und stationäre geriatrische Fachabteilungen, die erstmals einen vollständigen Ergebnisbericht zu allen Qualitätsdimensionen erhalten werden und bei denen sich durch die individualisierten Patientenbefragungen Besonderheiten sowohl in den Erhebungen als auch in den Auswertungen ergeben (vgl. Kapitel 4.5.4).
  • Die Auswertungen für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendrehabilitation. Diese nehmen erstmals am QS-Reha®-Verfahren teil und auch in diesem Indikationsbereich gibt es aufgrund der „Einpunkte-Patienten-Nachbefragung“ Besonderheiten in der Methodik (vgl. Kapitel 4.5.5).
  • Die Auswahlkriterien für Fachabteilungen zur Teilnahme an den Qualitätsdialogen sind insbesondere aufgrund der oben beschriebenen Einführung der dialogrelevanten Kriterien geändert worden (vgl. Kapitel 6.1).

Um ein standardisiertes Verfahren für Änderungsvorschläge zu gewährleisten, können Änderungen grundsätzlich nur von einem der Vertragspartner des Vertrages nach § 137d Abs. 1, 2 und 4 SGB V in den Gemeinsamen Ausschuss eingebracht werden. Nur in den Fällen, in denen ein Leistungserbringer keinem Leistungserbringerverband angehört, kann ein Änderungsantrag direkt an den Gemeinsamen Ausschuss gerichtet werden. Änderungsvorschläge bedürfen der Schriftform und sind substanziell zu begründen. Die gewünschte Änderung ist konkret auszuformulieren. Dazu ist die Verwendung des Änderungsantrages zum QS-Reha®-Verfahren (Stand 04.04.2019) (PDF, 391 KB) zwingend erforderlich.

Indikationen im Zyklus 2021-2023

Im vierten Zyklus des Verfahrens wurden stationäre Rehabilitationseinrichtungen mit folgenden Indikationen einbezogen (alphabetisch):

  • Dermatologie
  • Gastroenterologie/Stoffwechselerkrankungen/Nephrologie
  • Geriatrie
  • Kardiologie
  • Kinder- und Jugendrehabilitation
  • Muskuloskelettale Erkrankungen
  • Mütter/Väter und Kinder Vorsorge- und Rehabilitation
  • Neurologie
  • Onkologie
  • Pneumologie
  • Psychosomatik/psychische Erkrankungen

Folgende ambulante Rehabilitationseinrichtungen nahmen am QS-Reha®-Verfahren teil:

  • kardiologische Rehabilitationseinrichtungen
  • Rehabilitationseinrichtungen für muskuloskelettale Erkrankungen sowie
  • geriatrische Rehabilitationseinrichtungen.