Fünfte Erhebungsrunde 2024-2026

Alle Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bzw. deren Fachabteilungen, die am QS-Reha®-Verfahren teilnehmen, werden Anfang des Jahres 2024 durch die unabhängige Auswertungsstelle angeschrieben, um die Datenerhebung vorzubereiten.

In Schulungen werden die verantwortlichen Koordinatorinnen und Koordinatoren der teilnehmenden Einrichtungen auf die Umsetzung des Verfahrens vorbereitet und mit inhaltlichen Neuerungen vertraut gemacht.

Die Datenerhebungen für die Strukturqualität wird 2024 durchgeführt. Die Ergebnisberichte für die Strukturqualität (Teil I) werden den Einrichtungen voraussichtlich im Oktober 2024 zur Verfügung gestellt.

Die Datenerhebungen für die Ergebnisqualität und Patientenzufriedenheit erfolgen von August 2024 bis Oktober 2025. Die Ergebnisberichte Teil II für die Qualitätsdimensionen Prozessqualität, Ergebnisqualität und Patientenzufriedenheit werden voraussichtlich im Januar 2026 versandt.

Neuerungen in der Erhebungsrunde 2024-2026

Für den 5. Zyklus des QS-Reha®-Verfahrens sind vom Gemeinsamen Ausschuss der Vertragspartnern des QS-Reha®-Verfahrens einige Änderungen beschlossen worden:

In den Sitzungen der AG Evaluation ist intensiv über die Aktualisierung der fachärztlichen Qualifikation der ärztlichen Leitung beraten worden. Ein Schwerpunkt lag auf der Prüfung und ggf. Anpassung aller fachlichen Voraussetzungen bzw. der aktuellen Berufsbezeichnungen.

Die fachärztliche Qualifikation der ärztlichen Leitung wird in der Strukturerhebung des QS-Reha®-Verfahrens als dialogrelevantes Kriterium erhoben und wurde bisher in einigen Indikationen (wie z.B. Muskuloskelettale Erkrankungen, Onkologie oder Mutter-/Vater-Kind-Rehabilitation und -Vorsorge) an die – meist zweijährige - Berufserfahrung im rehabilitativen Bereich gekoppelt. Dies führte zum einen zu uneinheitlichen Anforderungen zwischen den Indikationen und zum anderen zu einer unpräzisen Ergebnisdarstellung, da bei einer Nichterfüllung des Kriteriums nicht zwischen der fehlenden Facharztqualifikation oder der fehlenden Berufserfahrung unterschieden werden konnte.

Fokus: Fachärztliche Qualifikation der ärztlichen Leitung

Ziel war es daher, das bisherige Kriterium A.IV.1 bzw. 139 (Geriatrie) aufzuschlüsseln, sodass nun die fachlichen Anforderungen an die Leitung (=DK) getrennt von Stellvertretung und Berufserfahrung im rehabilitativen Bereich (=BK) erfasst und bewertet werden können.

Die Überarbeitung des bisherigen Kriteriums A.IV.1 bzw. 139 resultierte in eine Aufschlüsselung des Kriteriums in insgesamt vier Kriterien. In der Tabelle 1 (PDF, 496 KB) wird die überarbeitete Form des Kriteriums A.IV.1 aufgezeigt, welches weiterhin als dialogrelevantes Kriterium bewertet wird. Es enthält nun lediglich die fachärztliche Qualifikation für die Leitung ohne Zusätze wie z.B. die Berufserfahrung.

Zudem wurden die Bezeichnungen für Chefarzt bzw. Oberarzt in ärztliche Leitung bzw. stellv. ärztliche Leitung umbenannt, da die alten Bezeichnungen nicht flächendeckend in allen Settings verwendet werden. Die Tabelle 2 (PDF, 463 KB) zeigt anschließend die Kriterien A.IV.1A bis A.IV.1D (bzw. 139 bis 143), die sich auf die Berufserfahrung beziehen und die nun von dem alten Kriterium A.IV.1 getrennt wurden und nunmehr Basiskriterien sind.

Neben der Überarbeitung der einzelnen Kriterien, mussten zudem auch noch die dazugehörigen Item-Felder in der Strukturerhebung und die Rechenregeln entsprechend angepasst werden. Die beschlossenen Änderungen werden erst für den 5. Zyklus (2024-2026) angewendet.

Seit dem 4. Zyklus des QS-Reha®-Verfahrens (2021-2023) hat der Gemeinsame Ausschuss (GA) Änderungen im Vorgehen zur Identifikation der qualitativ schlechtesten Fachabteilungen beschlossen:

  • Einführung von dialogrelevanten Kriterien (DK) und
  • Ergänzung des bisherigen Auswahlalgorithmus um eine 10 %-Regel.

Fünf dialogrelevante Kriterien

Neu ist nun im 5. Zyklus (2024-2026), dass die vier schon eingeführten „dialogrelevanten Kriterien“ um das fünfte, beschlossene Kriterium ergänzt werden:

  • Facharztqualifikation der ärztlichen Leitung,
  • Notfallkoffer, -rucksack, -wagen,
  • Ort für Notfallbehandlung, -überwachung
  • Mehrkanal-EKG und
  • Ab 2024 neu: Notrufmöglichkeit in Patientenzimmern und Nasszellen
    Sofern Notrufsysteme nicht fest in den Räumen installiert sind, können auch mobile Systeme eingesetzt werden. In Vorsorgeeinrichtungen müssen in den Nasszellen keine Notrufanlagen installiert sein.

Die dialogrelevanten Kriterien werden als besonders wichtige Mindestanforderungen eingestuft (Fokus: Notfallmanagement, fachärztliche Betreuung) und führen bei Nichterfüllung immer zu einem Qualitätsdialog zwischen der jeweiligen Fachabteilung und den verantwortlichen Krankenkassenvertretern. Näheres dazu findet sich in den indikationsspezifischen Strukturkriterienkatalogen (Stand 29.09.2023) sowie im Methodenhandbuch (Stand 05.04.2022), gültig ab 01.01.2021 (PDF, 4,4 MB).

Ergänzung des bisherigen Auswahlalgorithmus um eine 10 %-Regel

Vorgehen zur Identifikation von (rechnerisch) auffälligen Fachabteilungen

Zudem wurde der bisherige Auswahlalgorithmus um eine weitere Bedingung ergänzt: Von den über den Auswahlalgorithmus ermittelten rechnerisch auffälligen Fachabteilungen kommen nur die 10 % schlechtesten Fachabteilungen in einen Qualitätsdialog.

Ziel dieser ergänzenden 10 %-Regel ist es, die Zahl der Qualitätsdialoge zu begrenzen, die sich zusätzlich zu den bereits aufgrund eines nicht-erfüllten DK aus dem bisherigen Algorithmus ergeben. Wie stark sich die 10 %-Regel auf die Anzahl an zu führenden Qualitätsdialogen auswirkt, hängt davon ab, wie groß die Schnittmenge der Fachabteilungen ist, die sowohl in mindestens einem DK als auch nach dem bisherigen Auswahlalgorithmus auffällig sind.

In der Abbildung ist das Vorgehen zur Identifikation von (rechnerisch) auffälligen Fachabteilungen dargestellt. Unterschieden wird zwischen der Groß- (GM; ≥ 50 vollständige Datensets) und Kleinmenge (KM; < 50 vollständige Datensets).

Indikationen im Zyklus 2024-2026

Im fünften Zyklus des Verfahrens werden stationäre Rehabilitationseinrichtungen mit folgenden Indikationen einbezogen (alphabetisch):

  • Dermatologie
  • Gastroenterologie/Stoffwechselerkrankungen/Nephrologie
  • Geriatrie
  • Kardiologie
  • Kinder- und Jugendrehabilitation
  • Muskuloskelettale Erkrankungen
  • Mütter/Väter und Kinder Vorsorge- und Rehabilitation
  • Neurologie
  • Onkologie
  • Pneumologie
  • Psychosomatik/psychische Erkrankungen

Folgende ambulante Rehabilitationseinrichtungen nehmen am QS-Reha®-Verfahren teil:

  • kardiologische Rehabilitationseinrichtungen
  • Rehabilitationseinrichtungen für muskuloskelettale Erkrankungen sowie
  • geriatrische Rehabilitationseinrichtungen.

Für alle Fragen bezüglich der Umsetzung des QS-Reha®-Verfahrens steht das Extranet sowie eine Telefon-Hotline der unabhängigen Auswertungsstelle zur Verfügung, um die teilnehmenden Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen bestmöglich zu unterstützen.