Die Qualitätssicherungsprogramme der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung in der medizinischen Rehabilitation sahen zunächst die Einbeziehung von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche nicht vor. Da diese Form der Rehabilitation einen wichtigen Beitrag im Rahmen der medizinischen und psychosozialen Versorgung chronisch kranker, behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher leistet, wurde gemeinsam von DRV und GKV zunächst ein Projekt zur Erfassung der "Strukturqualität von Einrichtungen zur stationären medizinischen Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen" initiiert. Die wissenschaftlichen Projektarbeiten zur Entwicklung von Kriterien der Strukturqualität für den Bereich der stationären medizinischen Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen wurden im Frühjahr 2006 abgeschlossen. Durch das gemeinsame Vorgehen der Rehabilitationsträger liegen für diesen Leistungsbereich bundesweit größtenteils einheitliche Qualitätsanforderungen bezüglich der Strukturkriterien vor.
Aufgabe und Ziel des Entwicklungsprojektes war es, geeignete Instrumentarien und Methoden zu entwickeln, die eine Verwendung für die Routineverfahren der Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen. Im September 2008 startete das Projekt mit einer 18-monatigen Laufzeit und wurde im Juli 2010 abgeschlossen.
Bei den im Gemeinsamen Ausschuss vertretenen Vertragspartnern bestand Unsicherheit, ob aufgrund der Zuständigkeitsaufteilung für den Bereich der Kinder- und Jugendrehabilitation in der Gesetzlichen Krankenversicherung eine ausreichende Anzahl von Rehabilitationseinrichtungen für eine vergleichende Qualitätsberichterstattung in Betracht kommt. Nachdem dies geklärt werden konnte, haben die Vertragspartner in intensiven Beratungen die in den Modellprojekten entwickelten Grundlagen für eine Überführung in die Routine des QS-Reha®-Verfahrens angepasst. Am 16.03.2017 hat der Gemeinsame Ausschuss der Vertragspartner den Kriterienkatalog für die Qualitätssicherung in der Kinder- und Jugendrehabilitation sowie die Erhebungsfragebögen beschlossen. In enger Anlehnung an das Qualitätssicherungsprogramm der Deutschen Rentenversicherung, das die Einrichtungen der Kinder- und Jugendrehabilitation bereits aufgenommen hatte, soll auch im QS-Reha®-Verfahren eine Strukturerhebung sowie eine Patientennachbefragung erfolgen. Anders als in den anderen Indikationen des QS-Reha®-Verfahrens wird hier keine „Zweipunkte-„ sondern eine „Einpunktmessung“ durchgeführt. Für Kinder unter 12 Jahren sollen die Eltern den Patientenbogen ausfüllen. Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 12. Lebensjahr sollen den Fragebogen selbst ausfüllen.
Die Erfahrungen mit dem Qualitätssicherungsprogramm der DRV zeigen, dass sich anhand dieser „Einpunktmessung“ gute Ergebnisse zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie zur Patientenzufriedenheit in der Kinder- und Jugendrehabilitation abbilden lassen Diese werden nach Abschluss des 3. Durchlaufs bewertet, wonach das Verfahren ggf. weiterentwickelt wird.
Die Einrichtungen der Kinder- und Jugendrehabilitation nehmen erstmals ab 2018 am QS-Reha®-Verfahren teil.
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