Instrumente finden
Hier gelangen Sie direkt zu den Instrumenten und Downloads einzelner Indikationen.
In Schulungen werden die verantwortlichen Koordinatorinnen und Koordinatoren der teilnehmenden Einrichtungen auf die Umsetzung des Verfahrens vorbereitet und mit inhaltlichen Neuerungen vertraut gemacht.
Die Datenerhebungen für die Strukturqualität wird 2021 durchgeführt. Die Ergebnisberichte für die Strukturqualität (Teil I) werden den Einrichtungen voraussichtlich im Oktober 2021 zur Verfügung gestellt.
Die Datenerhebungen für die Ergebnisqualität und Patientenzufriedenheit erfolgen von August 2021 bis Oktober 2022. Die Ergebnisberichte Teil II für die Qualitätsdimensionen Prozessqualität, Ergebnisqualität und Patientenzufriedenheit werden voraussichtlich im Januar 2023 versandt.
Für den 4. Zyklus des QS-Reha®-Verfahrens sind vom Gemeinsamen Ausschuss der Vertragspartnern des QS-Reha®-Verfahrens einige Änderungen beschlossen worden:
Analog der „belegungsrelevanten Kriterien“ im Qualitätssicherungsprogramm der Deutschen Rentenversicherung sind fünf „dialogrelevante Kriterien“ eingeführt worden. Diese werden als besonders wichtige Mindestanforderungen eingestuft (Fokus: Notfallmanagement, fachärztliche Betreuung) und führen bei Nichterfüllung immer zu einem Qualitätsdialog zwischen der jeweiligen Fachabteilung und den verantwortlichen Krankenkassenvertretern. Näheres dazu findet sich in den indikationsspezifischen Strukturkriterienkatalogen (Stand 19.03.2019) sowie im Methodenhandbuch (Stand 05.04.2022), gültig ab 01.01.2021 (PDF, 3,6 MB).
In der seit 2019 eingesetzten AG Neurologie beraten praktisch tätige Experten aus den stationären neurologischen Rehabilitationseinrichtungen gemeinsam mit Vertretern der Leistungserbringerverbände und Krankenkassen darüber, wie die Datenerhebung und die Berechnungsgrundlagen in der Neurologie verbessert werden können, um plausiblere Ergebnisse bezüglich der Ergebnisqualität, insbesondere der Effektstärken von Behandlungen, zu erreichen.
Dazu ist vom GKV-Spitzenverband auch eine Sonderauswertung Neurologie sowie ein Gutachten zu geeigneten Erhebungsinstrumenten zur Messung der Ergebnisqualität unter Einbeziehung der Patientenzufriedenheit in Auftrag gegeben worden. Die Ergebnisse sind in die Beratungen der AG Neurologie eingeflossen. Fazit war, dass die bisher verwendete Kombination des IRES-24 mit 10 neurologischen Symptomen für die Messung der Ergebnisqualität angepasst werden sollte. Ein Ersatz durch validierte, deutschsprachige Instrumente, die den Rehabilitationsstrukturen in Deutschland Rechnung tragen, konnte nicht so kurzfristig realisiert werden. Allerdings wurde als Anpassung für den 4. Zyklus des QS-Reha®-Verfahrens vom Gemeinsamen Ausschuss nach 137d SGB V folgendes beschlossen:
In der AG Neurologie besteht Einvernehmen, dass längerfristig weitere Instrumente geprüft werden sollen, um im QS-Reha®-Verfahren den Rehabilitationserfolg bei so heterogenen Krankheitsbildern wie in der Neurologie bestmöglich abzubilden. Dazu werden voraussichtlich für den 5. Zyklus unterschiedliche Optionen beraten.
Auch das Methodenhandbuch des QS-Reha®-Verfahrens wurde überarbeitet. Für den Zyklus 2018-2020 ist noch das Methodenhandbuch (Stand 21.09.2017) maßgeblich. Ab dem 01.01.2021 gilt dann das aktualisierte Methodenhandbuch (Stand 29.09.2022) (PDF, 4,4 MB). Die wesentlichen Änderungen betreffen:
Um ein standardisiertes Verfahren für Änderungsvorschläge zu gewährleisten, können Änderungen grundsätzlich nur von einem der Vertragspartner des Vertrages nach § 137d Abs. 1, 2 und 4 SGB V in den Gemeinsamen Ausschuss eingebracht werden. Nur in den Fällen, in denen ein Leistungserbringer keinem Leistungserbringerverband angehört, kann ein Änderungsantrag direkt an den Gemeinsamen Ausschuss gerichtet werden. Änderungsvorschläge bedürfen der Schriftform und sind substanziell zu begründen. Die gewünschte Änderung ist konkret auszuformulieren. Dazu ist die Verwendung des Änderungsantrages zum QS-Reha®-Verfahren (Stand 04.04.2019) (PDF, 391 KB) zwingend erforderlich.
Im vierten Zyklus des Verfahrens werden stationäre Rehabilitationseinrichtungen mit folgenden Indikationen einbezogen (alphabetisch):
Folgende ambulante Rehabilitationseinrichtungen nehmen am QS-Reha®-Verfahren teil:
Für alle Fragen bezüglich der Umsetzung des QS-Reha®-Verfahrens steht das Extranet sowie eine Telefon-Hotline der unabhängigen Auswertungsstelle zur Verfügung, um die teilnehmenden Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen bestmöglich zu unterstützen.