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Die zum Einsatz kommenden Erhebungs- und Auswertungsverfahren sowie Methoden werden von den Vertragspartnern der Vereinbarung nach § 137d Abs. 1, 2 und 4 SGB V gemeinsam abgestimmt und festgelegt. Damit die Begleitung und Weiterentwicklung des Verfahrens kontinuierlich erfolgt, haben die Vereinbarungspartner einen Gemeinsamen Ausschuss eingerichtet. Dieser berät die Grundsätze zum Umfang, zur Ausgestaltung, zur Anwendung sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Instrumenten und Maßnahmen und stimmt diese ab. Alle Einzelheiten der anzuwenden Methodik sind vom Gemeinsamen Ausschuss in dem „Methodenhandbuch für die Umsetzung des QS-Reha®-Verfahrens" festgelegt.