Weiterentwicklung des QS-Reha®-Verfahrens - Anpassung der Instrumente/Dokumente
Das QS-Reha®-Verfahren sowie seine Organisation wird derzeit den neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) haben sich bei der Umsetzung, Organisation und Finanzierung der externen Qualitätssicherung in den medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen grundsätzliche Änderungen ergeben. Im Weiteren entwickeln die Bundesverbände der Krankenkassen mit den Verbänden der Leistungserbringer aufgrund der gewonnenen Erfahrungen das QS-Reha®-Verfahren fort. Zudem laufen derzeit die Vorbereitungen für die europaweite Ausschreibung der unabhängigen Auswertungsstelle für die Auswertung der Qualitätsdaten aus dem QS-Reha®-Verfahren.
Diese umfangreichen Änderungen haben u.a. zur Konsequenz, dass die bisherige Organisationsform, die einen Vertragsschluss zwischen den von den Spitzenverbänden der Krankenkassen mit der Durchführung des QS-Reha®-Verfahrens beauftragten wissenschaftlichen Instituten und den Einrichtungen vorsah, nicht weiter fortgeführt werden kann. Daher können bis auf Weiteres keine Einrichtungen in das QS-Reha®-Verfahren eingebunden werden.
Nach Abschluss der Weiterentwicklung und der Ausschreibung und Beauftragung der Auswertungsstelle nach § 299 Abs. 3 SGB V wird das QS-Reha®-Verfahren wieder aufgenommen und die Einrichtungen werden dann über das weitere Vorgehen und die Einbindung in die externe Qualitätssicherung informiert.
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