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Weiterentwicklung des QS-Reha®-Verfahrens - Anpassung der QS-Instrumente/Dokumente

Das QS-Reha®-Verfahren sowie seine Organisation wurde in den vergangenen Jahren den neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) zum 01.04.2007 haben sich bei der Umsetzung, Organisation und Finanzierung der externen Qualitätssicherung in den medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen grundsätzliche Änderungen ergeben. Im Weiteren entwickelten der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene mit den Verbänden der Leistungserbringer aufgrund der gewonnenen Erfahrungen das QS-Reha®-Verfahren fort. Zudem wurde eine unabhängige Auswertungsstelle für die Auswertung der Qualitätsdaten aus dem QS-Reha®-Verfahren festgelegt.

Diese umfangreichen Änderungen haben zu einer Unterbrechung des QS-Reha®-Verfahrens geführt. Die Auswertungsstelle nach § 299 Abs. 3 SGB V hat das QS-Reha®-Verfahren mit den überarbeiteten QS-Instrumenten wieder aufgenommen und wird die Einrichtungen über das weitere Vorgehen und die Einbindung in die externe Qualitätssicherung informieren.



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