Qualitätssicherung Mutter/Vater sowie Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen der Vorsorge und Rehabilitation
Gemäß den gesetzlichen Anforderungen (§135a i.V.m. §137d Abs. 1 und 2 SGB V) sind auch die Erbringer von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen mit einem Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V verpflichtet, sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der externen Qualitätssicherung zu beteiligen. In diesen Einrichtungen werden Leistungen zur Vorsorge (§ 24) oder Rehabilitation (§ 41) von Müttern und Vätern oder Müttern/Vätern mit ihren Kindern erbracht.
Im Dezember 2004 und im März 2006 erfolgten zwei Ausschreibungen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Durchführung wissenschaftlicher Entwicklungsprojekte für die externe Qualitätssicherung. Beide Projekte wurden an den Arbeitsbereich Rehabilitationswissenschaften des Instituts für Psychotherapie und Medizinische Psychologie der Universität Würzburg vergeben. Ziel beider Projekte ist die Entwicklung und Erprobung von Instrumenten und Verfahrensweisen, welche, neben der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, valide Qualitätsmessungen und -vergleiche ermöglichen, die Transparenz des Leistungsgeschehens fördern und das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement unterstützen. Insbesondere im Bereich der Rehabilitation erfolgte die Instrumentenentwicklung in Anlehnung an das bestehende QS-Reha®-Verfahren der gesetzlichen Krankenkassen. Die QS-Instrumente und Verfahren für Rehabilitation und Vorsorge wurden aufeinander abgestimmt und mögliche Synergieeffekte wurden genutzt.
Die Projektarbeiten wurden von VertreterInnen der Spitzenverbände der Krankenkassen, dem MDS/MDK sowie den Verbänden der Leistungserbringer begleitet.
Beide Projekte haben im Oktober 2006 mit einer sechsmonatigen Konzeptionsphase begonnen. In diesem Zeitraum wurden die Instrumente und Verfahrensweisen gemeinsam mit VertreterInnen aus Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen entwickelt und abgestimmt. Darauf folgte eine Pilotphase, um die entwickelten Instrumente und Verfahren der Qualitätssicherung zu erproben. Die Projekte wurden im Mai 2009 zum Abschluss gebracht.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen können derzeit stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, die Mutter/Vater- bzw. Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen durchführen, bis auf Weiteres nicht in das QS-Reha®-Verfahren eingebunden werden, da zuvor Neuregelungen zur Organisation und Umsetzung, wie eine Ausschreibung und Bestimmung einer neuen Auswertungsstelle für die Daten der Qualitätssicherung (§ 299 Abs. 3 SGB V) erfolgen müssen. Über eine Einbindung in die Maßnahmen der externen Qualitätssicherung werden die Einrichtungen anschließend rechtzeitig informiert.
Die Liste der an der Pilotphase teilnehmenden Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den Projekten können Sie unter
http://www.rehawissenschaft.uni-wuerzburg.de/qs-muvaki/
abrufen.
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