Qualitätssicherung im Bereich der ambulanten medizinischen Rehabilitation
Neben der stationären medizinischen Rehabilitation etabliert sich nach und nach die ambulante medizinische Rehabilitation als medizinisch sinnvolles, alternatives Angebot für die Versicherten der GKV. Derzeit sind bereits über 210 ambulante Rehabilitationszentren zugelassen. Parallel zum Aufbau dieser neuen Versorgungsstruktur wird auch für diesen Versorgungsbereich derzeit ein QS-Verfahren entwickelt.
Im Rahmen eines gemeinsamen Modellprojektes der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wurden Qualitätsinstrumente für den Bereich der ambulanten medizinischen Rehabilitation entwickelt. Die Entwicklungsschritte lehnen sich dabei eng an die bisher bewährte Praxis aus dem QS-Reha®-Verfahren an. Dabei wurden im Rahmen von Expertenrunden - unter Einbindung von Chefärzten aus den ambulanten Rehabilitationszentren - die qualitativen Anforderungen für die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität definiert.
Das Entwicklungsprojekt zur Qualitätssicherung in der ambulanten Rehabilitation konzentrierte sich auf die Indikationsgebiete Muskuloskeletale Erkrankungen, Kardiologie sowie Abhängigkeitserkrankungen und wurde nach europaweiter Ausschreibung an die Abteilung für Qualitätsmanagement und Sozialmedizin, Universitätsklinikum Freiburg (Indikationsgebiete MSK und Kardiologie) sowie an das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (Indikationsgebiet Abhängigkeitserkrankungen) vergeben. Die Projektlaufzeit betrug 18 Monate. Das Projekt wurde Ende 2005 abgeschlossen.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen können derzeit ambulante Rehabilitationseinrichtungen bis auf Weiteres nicht in das QS-Reha®-Verfahren eingebunden werden, da zuvor Neuregelungen zur Organisation und Umsetzung, wie eine Ausschreibung und Bestimmung einer neuen Auswertestelle (§ 299 Abs. 3 SGB V) erfolgen müssen. Über eine Einbindung in die Maßnahmen der externen Qualitätssicherung werden die Einrichtungen rechtzeitig informiert.
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