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Qualitätssicherung im Bereich der ambulanten medizinischen Rehabilitation

Neben der stationären medizinischen Rehabilitation etabliert sich nach und nach die ambulante medizinische Rehabilitation als medizinisch sinnvolles, alternatives Angebot für die Versicherten der GKV. Derzeit sind bereits über 520 ambulante Reha-Einrichtungen zugelassen. Parallel zum Aufbau dieser neuen Versorgungsstruktur wurde auch für diesen Versorgungsbereich ein QS-Verfahren entwickelt.

Im Rahmen eines gemeinsamen Modellprojektes der ehemaligen Spitzenverbände der Krankenkassen und der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wurden Qualitätsinstrumente für den Bereich der ambulanten medizinischen Rehabilitation entwickelt. Die Entwicklungsschritte lehnen sich dabei eng an die bisher bewährte Praxis aus dem QS-Reha®-Verfahren an. Dabei wurden im Rahmen von Expertenrunden - unter Einbindung von Chefärzten aus den ambulanten Rehabilitationseinrichtungen - die qualitativen Anforderungen für die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität definiert.
Die Erhebungen für das QS-Reha®-Verfahren der ambulanten Rehaeinrichtungen werden voraussichtlich ab 2014 beginnen.

Das Entwicklungsprojekt zur Qualitätssicherung in der ambulanten Rehabilitation konzentrierte sich auf die Indikationsgebiete Muskuloskeletale Erkrankungen, Kardiologie sowie Abhängigkeitserkrankungen und wurde nach europaweiter Ausschreibung an die Abteilung für Qualitätsmanagement und Sozialmedizin, Universitätsklinikum Freiburg (Indikationsgebiete MSK und Kardiologie) sowie an das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (Indikationsgebiet Abhängigkeitserkrankungen) vergeben. Die Projektlaufzeit betrug 18 Monate. Das Projekt wurde Ende 2005 abgeschlossen.

Ambulante Rehabilitationseinrichtungen werden sukzessive in das QS-Reha®-Verfahren eingebunden. Über die Einbindung werden die Einrichtungen rechtzeitig informiert.



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